Sexualität ist auch ein Thema in Schulen. Zum einen ist die Sexualaufklärung im Rahmen der Schulbildung gesetzlich vorgeschrieben (BASS 18-12 Nr. 4), zum anderen lassen die Schüler*innen ihre Sexualität nicht vor dem Schultor.
Lehrpersonen haben nicht nur die Aufgabe über körperliche und sexuelle Entwicklung aufzuklären, sondern stellen mit ihrem Auftreten ein Vorbild im Umgang mit sexuellen Themen dar. Dies gilt sowohl im Unterricht als auch im Einzelgespräch, wenn sich etwa ein*e Schüler*in dem*der Lehrer*in anvertraut, mit Themen wie z.B. Coming-out oder ungewollte Schwangerschaft.
Sowohl methodisch/didaktisch als auch persönlich kann die Lehrperson an Grenzen kommen. Dafür bieten wir einige Hilfestellungen an:
• Reflektierende Einzelberatung
• Vermittlung von Kontaktstellen
• Multiplikator*innenschulungen zur Vermittlung spezifischer Methoden
• Gestaltung einer Unterrichtseinheit zu sexualpädagogischen Themen
Einzelberatungen und/oder Absprachen zur Unterrichtsgestaltung können während unserer Öffnungszeiten stattfinden oder nach Terminvereinbarung.